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Bitte beachten: Einsatz von Jugendlichen im BFS-Spielbetrieb
Aus aktuellem Anlass möchte wir alle Mannschaften nochmals auf den Einsatz von Jugendlichen im BFS-Spielbetrieb hinweisen.Hier ein Auszug aus der BFS-Spielordnung:
§ 4 Spielberechtigung
4.1 Aktive Spielerinnen/Spieler des Pflicht- oder Jugendspielbereiches des DVV/SVV oder eines anderen Volleyballverbandes dürfen nicht eingesetzt werden.
Der Status eines aktiven Spielers im Sinne dieser Spielordnung besteht auch dann, wenn ein/e Spieler/in sowohl in der vorangegangen als auch in der nachfolgenden Saison im aktiven Bereich eingesetzt wurde/wird und endet frühestens 3 Monate nach Einsatz innerhalb desselben.
Euer BFS-Spielausschuss
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Stand: Sa., 02.09.2023, 12:19 | Heiko Schmid